Tipps zu Reklamationen

  
liste_icon_n.png
 Leider kommt es manchmal vor, dass im Urlaub trotz sorgfältiger Auswahl und aller Bemühungen der einzelnen Leistungsträger nicht alles so eintrifft, wie Sie es erwartet hatten.Wir möchten Sie bitten, uns auch über nicht so positive Erlebnisse auf der Reise zu informieren. Zum einen können wir Sie bei einer Reklamation an den Leistungsträger oft unterstützen, zum anderen sind Ihre Rückmeldungen für zukünftige Beratungen und Empfehlungen sehr wichtig.Für den Fall, dass es einmal zu Beanstandungen kommen sollte, geben wir Ihnen hier einige nützliche Tipps. Abschließend finden Sie die Frankfurter Tabelle, die als Richtlinie für Reisepreisminderungen bei Reisemängeln angewendet wird. 
  • Wir empfehlen Ihnen, die Katalogseite mit der Hotelbeschreibung mitzunehmen. Sämtliche hier beschriebenen Details sind Bestandteil des Reisevertrages mit dem Veranstalter. Diese Angaben vereinfachen die Argumentation mit dem Reiseleiter.

  • Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Mängel dem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter (Reiseleiter) sofort anzuzeigen. Dieser wird dann versuchen, Abhilfe zu schaffen und Sie vor Ort zufrieden zu stellen. Sollte das nicht gelingen, haben Sie das Recht auf Minderung.

  • Wichtig ist, sich von dem Reiseleiter ein Mängelprotokoll aushändigen zu lassen. Besser noch, Sie machen ein paar Fotos, sammeln Belege oder bitten Mitreisende, ggf. die Mängel zu bezeugen.

  • Spätestens einen Monat nach Rückkehr müssen Sie Ihre Reklamation an den Veranstalter richten.
 
Die nachfolgende Frankfurter Tabelle wird vom Frankfurter Landgericht zur Berechnung von Reisepreisminderungen herangezogen. Die Tabelle ist nicht verbindlich, sie kann aber als Richtschnur angesehen werden. Die Höhe des zu erstattenden Prozentsatzes richtet sich nach der Intensität der Beeinträchtigung. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis erhoben. So weit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird Minderung nur auf den entsprechenden Anteil zugestanden. Bei Vorliegen mehrerer Mängelpositionen werden die Prozentsätze addiert. 

I. Unterkunft

Mangel%Kommentar
Abweichung vom gebuchten Objekt0-25je nach Entfernung
Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)5-15 
Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)5-10 
Abweichende Art der Zimmer  
DZ statt EZ25entscheidend, ob Personen der gleichen Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden
Dreibettzimmer statt EZ25
Dreibettzimmer statt DZ20-25
Vierbettzimmer statt DZ20-30
Mängel in der Ausstattung des Zimmers  
zu kleine Fläche5-10 
fehlender Balkon5-10bei Zusage / je nach Jahreszeit
fehlender Meerblick5-10bei Zusage
fehlendes eigenes Bad / WC15-25bei Buchung
fehlendes eigenes WC15 
fehlende (eigene) Dusche10bei Buchung
fehlende Klimaanlage10-20bei Zusage / je nach Jahreszeit
fehlendes Radio / TV5bei Zusage
zu geringes Mobiliar5-15 
Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)10-50 
Ungeziefer10-50 
Ausfall von Versorgungseinrichtungen  
Toilette15 
Bad / Warmwasserboiler15 
Stromausfall / Gasausfall10-20 
Wasser10 
Klimaanlage10-20je nach Jahreszeit
Fahrstuhl5-10je nach Stockwerk
Service  
vollkommener Ausfall25 
schlechte Reinigung10-20 
ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)5-10 
Beeinträchtigungen  
Lärm am Tage5-25 
Lärm in der Nacht10-40 
Gerüche5-15 
Fehlen der zugesagten Kureinrichtungen20-40je nach Art der Zusage

II. Verpflegung

Mangel%Kommentar
Vollkommener Ausfall50 
Inhaltliche Mängel  
eintöniger Speisezettel5 
nicht genügend warme Speisen10 
verdorbene (ungenießbare) Speisen20-30 
Service  
Selbstbedienung (statt Kellner)10-15 
lange Wartezeiten5-10 
Essen in Schichten10 
verschmutzte Tische5-10 
verschmutztes Geschirr, Besteck10-15 
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal5-10bei Zusage

III. Sonstiges

Mangel%Kommentar
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool10-20bei Zusage
Fehlendes Hallenbad bei Zusage
bei vorhandenem Swimmingpool10 
bei nicht vorhandenem Swimmingpool20 
Fehlende Sauna5bei Zusage
Fehlender Tennisplatz5-10bei Zusage
Fehlendes Mini-Golf3-5bei Zusage
Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule5-10bei Zusage
Fehlende Möglichkeit zum Reiten5-10bei Zusage
Fehlende Kinderbetreuung5-10bei Zusage
Unmöglichkeit des Badens im Meer10-20je nach Prospektbeschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
Verschmutzter Strand10-20 
Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme5-10bei Zusage
Fehlende Snack- oder Strandbar0-5je nach Ersatzmöglichkeit
Fehlender FKK-Strand10-20bei Zusage
Fehlendes Restaurant oder Supermarkt bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
bei Hotelverpflegung0-5 
bei Selbstverpflegung10-20 
Fehlende Vergnügungseinrichtungen
(Disco, Nightclub, Kino, Animateure)
5-15bei Zusage
Fehlende Boutique oder Ladenstraße0-5je nach Ausweichmöglichkeit
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten20-30des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
Fehlende Reiseleitung  
bloße Organisation0-5 
bei Besichtigungsreisen10-20 
bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung20-30bei Zusage
Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für
im gleichen Hotel 1/2 Tag
in anderes Hotel 1 Tag

IV. Transport

Mangel%Kommentar
Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus5des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
Ausstattungsmängel  
niedrige Klasse10-15 
erhebliche Abweichung vom normalen Standard5-10 
Service  
Verpflegung5 
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film etc.)5 
Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallene anteilige Reisepreis
Fehlender Transfer vom Flughafen / Bahnhof zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels
Reisebüro Kompass
 Mo-Fr 9:00-13:00 / 14:00-18:00
Sa *zur Zeit nicht besetzt*